Das Wichtigste in Kürze
Die wichtigsten Informationen zum Elbkulturfonds auf einen Blick.
Was ist der Elbkulturfonds?
- Fördermittel werden i.d.R. für Projekte vergeben, die im Folgejahr realisiert werden (Laufzeit bis zu 2 Jahren).
- Eine Förderung durch komplementäre Drittmittel ist möglich, eine Doppelförderung durch andere Fachtitel der Behörde für Kultur und Medien für den selben Honorar- und/oder Sachmittelaufwand ist ausgeschlossen.
- Die serielle Förderung aufeinander folgender Projekte ist nicht möglich.
- Kommerziell realisierbare Projekte sowie Projekte, die innerhalb des Rahmens einer kulturellen Institution zu verwirklichen sind, sind von der Förderung durch den Elbkulturfonds ausgeschlossen.
- Der Ankauf und die Finanzierung von Beständen, wie z.B. für Bibliotheken, Museen und Archive, die Restaurierung von Kunstgegenständen, Herstellung von Büchern und Publikationen/Katalogen/Periodika/Verlagsproduktionen (Druckkostenzuschüsse), die Digitalisierung und Archivierung von Kunstgegenständen und -sammlungen, die Einrichtung und Pflege von Websites, der Kauf und die Unterhaltung von Gebäuden sowie die Produktion von Filmen durch den Elbkulturfonds sind ausgeschlossen.
- Für die Bewerbung ist das ONLINE ANTRAGSVERFAHREN zu nutzen